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Neuordnung im „Rosengarten“ – Stadt will bauliche Weiterentwicklung und die Fehlentwicklungen vermeiden

Bad Vilbel. Die Stadt strebt für das Gebiet an der Büdinger Straße, zwischen Friedberger Straße und „Im Rosengarten“ eine „bauliche Weiterentwicklung“ an. Dort soll ein Bebauungsplan Ordnung schaffen. Das Gebiet ist seither ohne B-Plan. Es gelte dabei, Rücksicht auf bestehende, heterogene Nutzungen zu nehmen, sowohl auf dem Areal als auch in der Umgebung, betonte Stadtbaurat Dieter Peters im Planungs- und Bauausschuss. „Wir wollen Fehlentwicklungen vermeiden, die einen Konflikt zwischen Wohnen, Gewerbe und Handel brächten.“

Dieser Argumentation folgten die Mitglieder dieses Gremiums. Eine Vorlage des Darmstädter Planungsbüros Diesing und Lehn geht von einer Dreiteilung des betroffenen Areals aus. Der Streifen an der Büdinger Straße, der mit Wohnhäusern bebaut ist, soll Mischgebiet werden, erläuterte Birgit Diesing. Wer dort wohne, müsse weiter mit „gewissen Einschränkungen“ leben: Lärm von der Straße und den Betrieben in der Umgebung. Es soll dort nicht verdichtet werden, um die Wohnqualität nicht einzuschränken. Die Höhe der Bebauung ist auf drei Geschosse beschränkt.

Nördlich davon (in Richtung Dortelweil) soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit Betrieben, die die Wohnqualität „nicht wesentlich stören“, einen Puffer bilden zum konventionellen Gewerbegebiet, das sich dahinter bis zum Gelände der Kronia anschließt.

Im eingeschränkten Bereich ist eine maximale Bauhöhe von zehn Metern zulässig, was „drei großzügigen Geschossen“ entspricht. Das dahinter liegende Gewerbegebiet lässt Gebäude bis zu 14 Meter zu. Es ist in zwei Hälften geteilt. In dem Areal zur Friedberger Straße hin dürfen „Vergnügungsstätten“ entstehen, die in Richtung Rosengarten nicht zugelassen sind.

Auf dem gesamten, etwa 1,8 Hektar großen Geltungsbereich des „Bebauungsplanes Rosengarten II“, wie er offiziell heißt, dürfen Verkaufsflächen nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Begrenzung gilt auch für den Rewe-Markt an der Ecke Friedberger und Büdinger Straße. Er soll weiter Nahversorger für die Menschen in der Umgebung bleiben und keinen zusätzlichen Verkehr anziehen.

Zur Gestaltung der Freiflächen ist festgelegt, dass entlang der Friedberger Straße eine Baumreihe gepflanzt wird und Lagerflächen einzugrünen sind. Ohne dass die geplante Ansiedlung eines Getränkemarktes oder Getränkegroßhandels offen angesprochen wurde, erkundigten sich mehrere Ausschussmitglieder aus der CDU-Fraktion intensiv nach dieser Möglichkeit. Wenn ein Markt keineswegs mehr als 400 Quadratmeter umfasse, sei er zulässig, so Diesing. Peters sprach noch ein anderes, sich abzeichnendes Problem an. Wegen der ohnehin sehr starken Verkehrsbelastung könne das Amt für Straßen- und Verkehrswesen anordnen, dass bei zusätzlichem Verkehr an der Einmündung des Rosengartens in die Büdinger Straße eine Ampel errichtet wird. Dies könne zu erheblichen Rückstau-Problemen nach Fertigstellung der Nordumgehung führen.