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Nidda wird gesperrt – Behörde will Tiere schützen – Paddler müssen Boote über Landtragen – Nachteile für Angler – Klage liegt noch bei Gericht

Auch in diesem Jahr bleiben Paddler, Kanuten und Angler von Teilen der Nidda ausgeschlossen. Wie das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt auf Anfrage mitteilte, soll die Flusssperrung in vier renaturierten Bereichen bereits ab 1. März bis zum 30. September gelten. Noch aus dem Vorjahr ist dagegen eine Klage des Hessischen Kanuverbandes anhängig.

Bad Vilbel. Am renaturierten Nidda-Knie bei Gronau hat sich der Fluss seine eigene Landschaft geschaffen, mäandert sanft an Sandbänken und Kurven vorbei. So ruhig soll es dort auch den Sommer über zugehen. Das Niddaknie, die Niddawiesen bei Ilbenstadt sowie in Bad Vilbel die Bereiche um den Gronauerhof und die Mündung des Erlenbachs werden schon in wenigen Tagen nicht mehr offiziell zugänglich sein, teilte das RP mit. Dort gibt es erneut ein Betretungs- und Befahrungsverbot. 2012 wurde es erstmals auf Initiative der Naturschutzbehörde des Wetteraukreises erlassen – zunächst auf ein Jahr befristet.

Die Entscheidung sorgte damals für heftigen Protest der Freizeitsportler, besonders der Paddler und Kanuten. Es habe im Vorfeld Gespräche über Kompromissmöglichkeiten gegeben, doch dann sei die Sperrung kurzfristig und ohne weitere Rücksprache erfolgt, klagte Petra Schellhorn, Vizepräsidentin des Hessischen Kanuverbandes (HKV). Sie verweist jetzt darauf, dass es dazu noch immer ein laufendes Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgericht in Gießen gebe.

Den Kanuten bleiben nur noch wenige Tage, um ihrem Hobby nachzukommen. Denn die Freizeitsportler sind nicht nur im Sommer unterwegs. „Wir paddeln immer, wenn der Fluss genügend Wasser führt“, erläutert Schellhorn. Allerdings mache man Schulungen eher im Mai oder Juni. Dass die Nidda dann wieder gesperrt bleibe, sei auch „eine Gefährdung der Jugendarbeit“. Denn die Nidda sei bislang der einzige noch nicht regulierte Fluss im Rhein-Main-Gebiet gewesen, auf dem die Kanuten fahren konnten. „Das Befahren mit muskelbetriebenen Fahrzeugen ist gestattet“, zitiert sie die Verordnung zum „Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau“, die vergangenes Jahr außer Kraft gesetzt wurde. Die Begründung dafür, der „verstärkte Freizeitdruck“, sei jedoch „ein Totschlagargument“.

Dabei habe es 2010 und 2011, zuletzt auch mit Vertretern des Landessportbundes, Gespräche mit den Kreisbehörden gegeben, so Schellhorn. Dabei hätten die Kanuten Kompromisse angeboten: zeitliche und örtliche Einschränkungen etwa mit Blick auf Mindestpegel, Gruppengrößen oder Tageszeiten. Doch darauf sei nicht eingegangen worden. Schellhorn kritisiert, dass die Sperrung noch gar nicht bekannt gegeben ist, aber schon ab 1. März gelten solle – mit Strafandrohungen bis 50 000 Euro.

Doch nur wenige Meter hinter der Bad Vilbeler Stadtgrenze auf Frankfurter Gemarkung biete die dortige Naturschutzgesellschaft am alten Flughafen Bonames selbst Floßfahrten an, um vor allem für Kinder und Jugendliche die naturnahe Flusslandschaft erlebbar zu machen, so Schellhorn. In der Wetterau hingegen fehle eine entsprechende Diskussion.

Der Biber ist zurück

Es habe sichtbare Erfolge durch das Betretungsverbot gegeben, betont hingegen Kreis-Sprecherin Petra Schnelzer. Eisvögel und Flussuferläufer seien mit ihrer Brut zu sehen gewesen und auch der Biber sei wieder an der Nidda heimisch geworden. Durch die „zeitlich befristete Schutzverordnung“ müssten diese Tiere nicht mehr eigens geschützt werden. Die Sperrung in den renaturierten Bereichen solle nach Ansicht der Unteren Naturschutzbehörde zumindest für einige Jahre weiterbestehen, solange bis sich das gefestigt habe.

Eine Ausnahme wird es aber ab diesem Jahr geben. Hatten sich die Behörden noch im vergangenen Jahr selbst von der Nidda mit ausgeschlossen, dürfen nun Mitarbeiter der Naturschutzbehörden und deren Beauftragte vor Ort die Maßnahme kontrollieren.

Auf diese Erkenntnisse ist Kurt Sänger gespannt. Der grüne Freizeitkanute will im März im Dortelweiler Ortsbeirat erfahren, welche Erkenntnisse zur Erneuerung der Sperre geführt haben. Zudem habe er beobachtet, dass die Brutsaison auch von artfremden Tieren bedroht ist: 60 bis 80 Nilgänse hätten sich breitgemacht, die „im erheblichen Umfang“ Bodenbrüter stören könnten. Außerdem gebe es an der Nidda derzeit zahlreiche Minks, nordamerikanische Nerze, die aus einer Tierfarm befreit worden seien, sowie Kanada-Gänse.