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Sportstätten wieder geöffnet

Keine Beschränkung der Anzahl für Kinder bis einschließlich 14 Jahren

Bad Vilbel. Seit Montag, 8. März dürfen in Hessen die Sportstätten wieder öffnen. Dies gilt sowohl für die Sporthallen, als auch für die Sportplätze unter freiem Himmel. Es gilt jedoch auch hier, dass die gemeinsame Ausübung von Sport lediglich alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand und einer maximalen Gruppengröße von fünf Personen erlaubt ist. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter 15 Jahren. Diese dürfen auf Sportplätzen im Freien unabhängig der Gruppengröße gemeinsam Sport treiben und dabei von bis zu zwei Trainern betreut werden, wird in einer Pressemeldung aus dem Rathaus betont.
Auch Mannschaftssportarten im Kleingruppenformat können nun unter der Beachtung dieser Vorgabe ausgeübt werden, wobei es gilt, dass zwischen zwei Trainingsgruppen ein Mindestabstand von drei Metern gehalten werden muss.

»Natürlich schließt dies nach wie vor viele Übungsformen und Trainingsgestaltungen aus. Aber auch hier gilt, dass es ein erster Schritt zurück zur Aufnahme des Sports und zurück zum gemeinschaftlichen Leben ist«, so Bürgermeister Thomas Stöhr, der diesen ersten Schritt ausdrücklich sehr begrüßt.
»Wir alle müssen nach wie vor achtsam sein und die vorhandenen Vorgaben umsetzen. Dann werden auch bald neue Öffnungsschritte und weitere Erleichterungen kommen. Wir alle würden uns freuen, wenn dies eintritt, dafür sind wir jedoch abermals alle gemeinsam gefordert. Halten wir uns jetzt weiter an alle Regeln und Vorgaben, werden wir durch weitere Erleichterungen auch beim Sport wieder Stück für Stück zur Normalität zurückkehren können«, richtet sich Stöhr abschließend an alle Bürgerinnen und Bürger. (zlp)