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Stadt begrenzt Werbung

Bewegt man sich durch Bad Vilbel, kann man Werbung kaum entgehen. Was aber bezüglich großer Werbetafeln im gesamten Stadtbereich für eine Entlastung sorgen soll, stößt bei manchen Händlern in der Frankfurter Straße auf Unverständnis.

Bad Vilbel. Selbst bei Clemens Breest von den Grünen herrscht im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss etwas Unklarheit. Denn eigentlich hat das Stadtparlament ja schon in seiner Sitzung im Juni eine Satzung zur Aufstellung von Werbeständern und anderen Mitteln wie Kleiderständern in der Stadt und insbesondere an der Einkaufsmeile Frankfurter Straße beschlossen. Doch nun ging es um etwas ganz Ähnliches, aber eben nicht das Gleiche, erläutert Erster Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU). Denn mit der nun vorliegenden Gestaltungssatzung für Werbeanlagen soll das Straßenbild der Kurstadt geschützt werden.

So sollen Fremdfirmen durchaus großformatige Werbetafeln anbringen dürfen, aber eben nicht so, wie dies etwa im Bereich der Kasseler Straße gegenüber Woolworth zu sehen ist. „Bei diesem Schilderwald erkennt man gar nicht mehr jede Werbung“, merkt Tobias Utter (CDU) an.

„Die Häufung der Anlagen stört das Straßenbild“, findet auch Wysocki. Er erinnert daran, dass bereits sein Vorgänger Jörg Frank an einer solchen Satzung gearbeitet hat. Doch die alte Satzung wurde beklagt, die Stadt unterlag vor Gericht. In der neuen Satzung sind nun fünf Zonen zu finden, für die unterschiedliche Regelungen gelten. So sollen für Stadteingänge ebenso genaue Definitionen gelten wie für gemischte Wohn- und Gewerbegebiete oder eben den Kernbereich rund um die Neue Mitte, wo Häuserfassaden geschützt werden sollen.

„Für alte Anlagen gilt allerdings Bestandschutz“, schränkt Wysocki ein. Außer sie wurden damals schon widerrechtlich aufgebaut. Auch Jörg-Uwe Hahn (FDP) fordert, „die Schrauben etwas zurückzudrehen.“ Die neue Satzung wird einstimmig angenommen.

Gar nicht einmütige Stimmung herrscht angesichts der jüngst in Kraft getretenen Sondersatzung. So formulierte James Both, Betreiber des „Seelenhäuschens“, seinen Protest gegen diese Satzung auf seinem Bockständer, mit dem er sonst täglich Passanten und Kunden mit einem meist aufmunternden Spruch beglückt. Kürzlich war darauf allerdings zu lesen, dass er gar nicht mit der nun fälligen Gebühr von 30 Euro pro Monat für die Aufstellung des „Kundenstoppers“ einverstanden ist. In den sozialen Medien erhielt er gemischte Rückmeldungen. So wiesen einige Kommentare darauf hin, dass Both sein Schild ja auf Eigentum der Stadt abstelle. Andere wiesen auf die lange Geschichte der nun beschlossenen Satzung hin. Viele hätten es in der Vergangenheit übertrieben und mehrere Werbeträger aufgestellt. Für Passanten, vor allem Mütter mit Kinderwägen, werde es da schnell zu eng.

Doch Both hat auch Fürsprecher, die in der Aktion eine „Abzocke“ sehen und sie im Zusammenhang mit der Finanzierung des Hessentags oder der Flüchtlingssituation sehen. Das weist die Stadt zurück. (kop)