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Terminpflicht für Besuche im Rathaus

Anliegen vorab per Telefon oder E-Mail klären

Bad Vilbel. Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen gilt ab sofort wieder eine Terminpflicht für das Betreten des Rathauses. Damit sollen direkte Kontakte minimiert werden, um die Ansteckungsgefahr gering zu halten. Wer dringende Angelegenheiten klären muss, muss daher zunächst telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit den jeweils entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren. Ein Zutritt zu den Büroräumen im Rathaus ohne vereinbarten Termin kann nicht gewährt werden.
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Einsichtnahme von Bebauungsplänen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben jederzeit und ohne Anmeldung möglich sein muss.
Für alle weiteren Fragen oder Gesprächsbedarfe wird den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, sich telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und –partner zu wenden. Eine Übersicht der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung gibt es online unter www.bad-vilbel.de/de/rathaus/verwaltungsgliederung oder unter www.bad-vilbel.de/de/rathaus/ansprechpartner-a-z. (zlp)