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Verkehrsberuhigte Zonen – Auch ohne Schilder gelten Tempolimits und Parkverbote

Worauf ist in verkehrsberuhigten Bereichen zu achten? Weil die Regeln zu Tempo und Parken nicht allen vertraut sind, setzt die Stadt jetzt auf Aufklärung.

Bad Vilbel. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung stehe unter dem Motto „Weniger Verkehrszeichen – bessere Beschilderung“, erläutert Timo Jehner, Fachdienstleiter der städtischen Straßenverkehrsbehörde. Das trage dem Umstand Rechnung, „dass nicht jede vermeintliche Gefahrenstelle mit Schildern kenntlich gemacht werden darf, wenn bei der gebotenen Aufmerksamkeit bereits die Grundregeln ausreichen, das Verkehrsverhalten sicher zu steuern.“

Das gelte auch in verkehrsberuhigten Bereichen. Dort könne lediglich durch zwei Schilder (Anfang und Ende des verkehrsberuhigten Bereiches) eine Zone ausgewiesen werden, für die folgende Verkehrsregeln gelten: Alle Fahrzeuge, vom Lkw bis zum Fahrrad, dürfen nur Schrittgeschwindigkeit, also sieben bis zehn Stundenkilometer fahren. Fahrzeuge dürfen den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Aber auch umgekehrt dürfen Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.

Die Fahrer dürfen außerhalb eigens gekennzeichneter Flächen nicht parken, es sei denn zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. Selbst Kinderspiele sind überall erlaubt, betont Jehner. Weiterhin heiße es in der Straßenverkehrsordnung: „Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden“. Deshalb sei – auch im Hinblick auf das Verbot der Doppelbeschilderung – eine zusätzliche Aufstellung eines Geschwindigkeitsschildes in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht möglich.

Aus der täglichen Praxis könnten die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde berichten, dass im verkehrsberuhigten Bereich häufig die Nicht-Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit sowie das Parken außerhalb markierter Flächen moniert werden, so Jehner.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit sei wenig nachvollziehbar, da es sich häufig um Anliegerverkehr handele, der damit unter Umständen die eigenen Kinder gefährde.

Die Problematik des Falschparkens gebe es nicht nur in verkehrsberuhigten Bereichen, sondern in vielen Straßen im Stadtgebiet. Dazu tragen Anwohner mit bei, denn „oft werden auch Garagen oder Einfahrten nicht mehr zum Parken benutzt, sondern als zusätzlicher Stauraum, was zulasten der öffentlichen Parkplätze geht.“ (zlp)