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Was wird aus der Brücke? – Parlament macht Weg frei • SPD befürchtet juristischen Ärger wegen fehlendem Investoren-Wettbewerb

Bad Vilbel. Der Bürgerentscheid zur Mediathekbrücke findet am Sonntag, 9. Mai, statt. Einstimmig hat das Parlament am Dienstagabend die notwendigen Grundsatzbeschlüsse gefasst. Von Einigkeit war jedoch keine Spur.

Unstrittig waren die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, der Termin für den Bürgerentscheid und die Fragestellung, die unverändert von den Initiatoren übernommen wird. Um einen Bürgerentscheid abzuwenden, gibt das Verfahren dem Parlament Gelegenheit, den strittigen Beschluss – zum Bau der Mediathekbrücke – aufzuheben. Dies lehnte die Mehrheit von CDU und FDP ab.

Gegen die positive Stellungnahme der städtischen Gremien zum Bau der Mediathekbrücke und die Empfehlung, beim Bürgerentscheid „Nein“ anzukreuzen, stimmten SPD und Grüne.

Nach Ansicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rainer Fich komme dieser Satz „einer Wahlempfehlung von amtlicher Seite“ gleich und könnte „damit einen Anfechtungsgrund für die ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheids“ darstellen.

Energisch widersprach Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). Das kommunale Wahlgesetz sehe vor, dass die Gremien eine eindeutige Empfehlung abgeben. Sie seien an keine Neutralität gebunden, weil damit Mehrheiten obsolet würden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund habe nach einer Prüfung keinerlei Bedenken geäußert.

In einer ausführlichen Stellungnahme machte Fich Verwaltung und CDU-Mehrheitsfraktion für den „Stillstand in der Entwicklung der Innenstadt“ seit Einreichung des Bürgerbegehrens vor Weihnachten verantwortlich. Statt bei der Durchsetzung der Mediathekbrücke „mit dem Kopf durch die Wand“ zu wollen, sollte sich die CDU mit Vertretern anderer Parteien, der Initiative Innenstadt, der Humanistischen Stiftung und weiteren Investoren an einen Tisch setzen. Die Finanzierung habe „Charme“, doch „Transparenz“ fehle ihr. Weil die Neue Mitte als kommunales Vorhaben den EU-Vergabebestimmungen unterliege, bestehe die Gefahr, dass wegen des fehlenden Investoren-Wettbewerbs die EU-Kommission Verträge für nichtig erklärt – unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids. Ebenso wie Fich warnte auch Ulrich Rabl (Grüne) vor den noch unklaren Folgekosten einer Mediathekbrücke und sprach von einem „finanziellen Abenteuer“.

„Traurig“ nannte es der Bürgermeister, dass die SPD der Entwicklung der Neuen Mitte ständig „Knüppel zwischen die Beine wirft“. Umfangreiche Grundstücksverhandlungen seien „in Rekordzeit“ abgeschlossen, die Idee von einer Mediathekbrücke bereits 2005/06 entwickelt worden. Einen „Unsinn“ nannte CDU-Fraktionschef Josef Maetz das Bürgerbegehren. Denn es beziehe sich ausschließlich auf den Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung vom 10. November 2009. Damit bleibe der in der selben Sitzung beschlossene Bebauungsplan und das damit geschaffene Baurecht auch für die Mediathekbrücke unberührt.

Kurz und bündig erklärte FDP-Fraktionschefin Heike Freund-Hahn, seit November gebe es keine neuen Argumente, so dass ihre Fraktion der Mediathekbrücke weiter zustimme. Dennoch halte sie das Bürgerbegehren für zulässig. (bep)