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Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen derzeit verboten

Zu wenig Regen – Pegelstände sinken

Wetteraukreis. Es ist zu trocken im Wetteraukreis. Ergiebiger Regen über mehrere Tage, der das Regendefizit und den Wasserhaushalt wieder ausgleicht, ist jedoch nicht in Sicht. Deshalb untersagte der Wetteraukreis mit Stichtag 1. Juli per Anordnung die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen.

Die Wasserführung in den Bächen und Flüssen des Wetteraukreises sei in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen, teilt der Kreis mit. Stellenweise seien Gewässer schon gänzlich trockengefallen. Viele Bäche seien zu Rinnsalen geschrumpft, und auch die größeren Gewässer führten Niedrigwasser. »Um eine zusätzliche Belastung des Ökosystems zu verhindern, haben wir uns dazu entschieden, den Eigentümer- und Anliegerverbrauch zu beschränken. Ab sofort ist jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen unzulässig«, teilt Landrat Jan Weckler mit.

Pegelstände im Internet verfolgen
Wer mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Das ist im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig. Der Einsatz von elektrischen oder benzinbetriebenen Pumpen ist hingegen verboten. Gleichzeitig appelliert Landrat Weckler an alle Bürgerinnen und Bürger, in jeglicher Hinsicht sparsam mit Wasser umzugehen: »Leider zeigen sich die Folgen des trockenen Frühjahrs nun auch ganz deutlich an sinkenden Pegelständen unserer Gewässer.
Daher ist ein behutsamer Umgang mit der Ressource Wasser geboten.« Wie sehr die Pegelstände in den Gewässern zurückgegangen sind, kann im Internet unter der Adresse www.hlnug.de verfolgt werden. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie misst hessenweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen. In der Wetterau wird unter anderem an der Usa in Friedberg, an der Wetter oberhalb von Bruchenbrücken sowie an der Nidder bei Glauberg gemessen. Die Pegel der Nidda werden bei Nieder-Florstadt, Ilbenstadt und Bad Vilbel erfasst. Auch Nidder und Seemenbach sind auf der Liste.

Bußgelder drohen
Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt ab dem Tag der Bekanntgabe, also mit dem 1. Juli. Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30. November oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten kontrolliert werde. Ein Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden (zlp)