Veröffentlicht am

Weiter Unklarheit bei Glück-Erbschaft

Bad Vilbel. Erich Glücks Erbschaft und immer noch kein Ende in Sicht: Der im vergangenen November gestorbene langjährige Bad Vilbeler Bürgermeister hat durch den Verzicht oder das Unterlassen eines notariellen Testaments ein ziemliches Durcheinander hinterlassen. In dem Anfang diesen Jahres eröffneten letzten Testament Glücks ist, wie berichtet, die Stadt als Haupterbe eingesetzt mit der Maßgabe, für „christlich gesinnte arme Bad Vilbeler“ eine Stiftung zu gründen. Doch die Stadt ist nicht der alleinige Erbe und wer was in welcher Höhe erbt, welches Vermögen schließlich für die testierte Stiftung vorhanden sein wird, herrscht immer noch Unklarheit.

Hauptamtsleiter Walter Lassek, der in enger Zusammenarbeit mit seinem Amtsvorgänger und Glück-Vertrauten Walter Weiher die Angelegenheit „an der Backe“ hat, wissen inzwischen mehr. Lassek: „Es gibt relativ genaue Vorstellungen über die Höhe der Erbschaft“. Einzelheiten will er auch nach Rücksprache mit Bürgermeister Thomas Stöhr nicht nennen. Die ganze Sache sei viel zu heikel – warum auch immer.

Sachstand ist laut Lassek, dass „die Stadt immer noch nicht Eigentümer ihres Erbanteils ist“. Das Frankfurter Amtsgericht wolle, dass jetzt der „Erbschaftsantrag als öffentliche Urkunde nachgewiesen werden muss“. Diese Urkunde könne theoretisch auch das Amtsgericht ausstellen, doch „wegen des komplexen Sachverhalts und des möglichen Beratungsbedarfs“ habe das Amtsgericht dazu geraten, einen Notar mit der Aufgabe zu beauftragen, sagt Lassek. Das sei nunmehr geschehen, der Antrag sei dem Gericht zugeleitet. Nun müsse man weiter abwarten. (hgm)