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Muss Gnadl zahlen?

Bad Vilbel. Nach Mitteilung des Bürgermeisters Dr. Thomas Stöhr hat der Magistrat am Dienstag fristgerecht und zur Fristenwahrung Widerspruch gegen die Verfügung des Landrates von Anfang November 2007 eingelegt wegen dem Verkauf der Grundstückes zur Erweiterung des „Hotels am Kurpark“, Ecke Parkstraße/Niddastraße (wir berichteten).

Gnadl hatte verlangt, wegen eines vermeintlich zu niedrigen Kaufpreises Schadensersatzansprüche vor allem gegen den Gutachterausschuss beim Wetteraukreis prüfen zu lassen und auch die Eigenschadensversicherung einzuschalten. Die Stadt sucht inzwischen gutachterlichen Rat beim Hessischen Städte- und Gemeindebund.

„Selbst wenn man der genannten Verfügung des Landrates in Wahlkampfzeiten folgen würde, drängt sich doch die Frage auf, ob man nicht eine eigene Schadensersatzpflicht des Landrates annehmen müsste. Schließlich hat er ja mindestens zwei widersprüchliche Stellungnahmen erlassen und die erste Stellungnahme genießt zumindest Vertrauensschutz. Auch diese berechtigte Frage haben wir dem kommunalen Spitzenverband zur Begutachtung gestellt“, erklärt Bad Vilbels Rathauschef Thomas Stöhr. (sam)