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Ortsbeirat – Vorbehalte gegen Rückhaltebecken

Bad Vilbel. Der Ortsbeirat Massenheim kann sich mehrheitlich nicht mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens zwischen dem Anwesen Erlenring Nummer 7 und dem darüberliegenden Acker anfreunden. Ein Antrag des Grünen Peter Paul wurde in der Ortsbeiratssitzung mit vier Stimmen der CDU und zwei der SPD abgelehnt. Ein weiterer Sozialdemokrat votierte mit dem Grünen. CDU-Ortsbeirätin Claudia Maron-Ochs enthielt sich. Durchgesetzt hat sich mit der CDU-Mehrheit der CDU-Antrag, eine bindende Muster-Nutzungsvereinbarung mit Pächter und Eigentümer der betroffenen Felder zu erarbeiten, um ein Ereignis wie am 4. Juli diesen Jahres zu vermeiden. Damals waren bei einem Starkregen Schlammmassen von den Feldern hinunter geflossen und hatten Keller und Straßen überschwemmt.

Die Ablehnung des Regenrückhaltebeckens auf dem unbebauten Grundstück zwischen Feldern und Erlenring begründeten die Christdemokraten im wesentlichen damit, dass der finanzielle Aufwand von mehreren hunderttausend Euro die Sicherheit der Wohnhäuser nicht wirksam garantieren könne, und dass die Bemühungen um Grunderwerb von 3600 Quadratmetern keinen kurz- oder mittelfristigen Erfolg haben würden.

Stutzig machte die CDU, dass diese Schlammlawine früher nicht ausgelöst wurde, jetzt aber, wo Salat in lockerer Weise angebaut worden war und die Furchen nicht quer, sondern talwärts verliefen, sei die Ackeroberfläche ins Rutschen ge-kommen. CDU-Ortsbeirat Joachim Schulz schlug einen „runden Tisch“ mit den betroffenen Landwirten vor. Peter Paul bestand darauf, dass wenigstens geprüft werde, ob ein Flächenerwerb oder ein Äcker-Tausch möglich sei. Seine Idee, den Acker zu erwerben und einzugrünen, fand ein positives Echo und wurde einstimmig als Anregung für den Magistrat protokolliert.

Als problematisch hat sich laut Baustadtrat Dieter Peters (parteilos) herausgestellt, dass Bankette von etwa 50 Zentimetern Höhe und Breite am Ackerrain umgezackert worden waren. Als städtische Mitarbeiter eine Bestandsaufnahme machen wollten, seien sie vom Eigentümer vom Acker gejagt worden, so CDU-Fraktionsvorsitzender Thorsten Hering. Einen weiteren Aspekt brachte SPD-Ortsbeirat Klaus Arabin zur Sprache. Er fragte, ob Pächter oder Eigentümer wegen unsachgemäßer Bewirtschaftung für Schlammschäden haftbar gemacht werden könnten.Ortsvorsteher Jörg Schatz (CDU) deutete an, dass eine Privatklage vorbereitet werde. (hgm)